Unter dem Decknamen "Dolly" verpflichtete sich eine Jurastudentin zur Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit. Zuvor hatte die SED-Bezirksleitung Berlin, trotz mangelhafter Qualifikationen, ihre Aufnahme in das Berliner Anwaltskollegium durchgesetzt.
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1976 wurde der Anwalt Götz Berger, der gleichzeitig Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit war, vom Justizministerium aus der DDR-Anwaltschaft entfernt. Der Vorwurf: Er hätte sich zu sehr mit seinen Mandanten identifiziert
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Um das Berliner Anwaltskollegium besser kontrollieren zu können, warb die Stasi 1958 den Anwalt Götz Berger als Geheimen Informator an. Er lieferte zwar Informationen über Kollegen und Bekannte, verweigerte jedoch zumeist Auskünfte über Mandanten.
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