Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Bericht über die Festnahme des geflohenen DDR-Grenzsoldaten Manfred Smolka bei dem Versuch, seine Familie in die Bundesrepublik nachzuholen.
Dokument, 4 Seiten
Bericht über die Stimmung unter den Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei (DGP) nachdem bekannt wurde, dass Einheiten an die Grenze zur Bundesrepublik versetzt werden sollten.
Dokument, 9 Seiten
Der Bericht der Abteilung M der Bezirksverwaltung Frankfurt (Oder) vom Mai 1960 vermittelt ein Bild der Stimmung unter den Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei (DGP). Bei der Postkontrolle wurde auch geprüft, ob die Einheiten sensible Informationen an Dritte weitergaben.
Dokument, 6 Seiten
Der Informationsbericht enthält eine allgemeine Einschätzung der Lage im Grenzgebiet zur BRD. Neben Beschreibungen zu den Aktivitäten westlicher Grenztruppen enthält er Informationen zur Fluchtbewegung.
Dokument, 23 Seiten
Der Grenzpolizist Manfred Smolka geriet immer wieder in Konflikt mit den politischen Vorgaben der SED. Nachdem er einen Befehl nicht ausgeführt hatte, eskalierte die Situation.
Dokument, 2 Seiten