Hauptabteilung III
Im Laufe der Geschichte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) trugen zwei Diensteinheiten den Namen Hauptabteilung III. Mit der Gründung des MfS entstand eine Abteilung III bzw. Hauptabteilung III, die sich mit der Absicherung der Volkswirtschaft befasste. Sie wurde 1964 in Hauptabteilung XVIII umbenannt. Im Januar 1983 wurde erneut eine Hauptabteilung III gebildet. Ihre Aufgaben waren die Funkaufklärung und -abwehr.
Volkswirtschaft
Nach dem Vorbild der "Verwaltung für Wirtschaft" in der sowjetischen Hauptverwaltung für Staatssicherheit erhielt das am 8.2.1950 gebildete MfS eine Einrichtung, die zunächst unter der Bezeichnung Abteilung III bzw. Hauptabteilung III agierte. Vorläufer war die von Mielke geleitete Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft im MdI. Die Kernaufgaben bestanden in der Sabotageabwehr, im Schutz des Volkseigentums und in der Überwachung der Betriebe. Für die SAG Wismut wurde 1951 eine separate Struktureinheit, die Objektverwaltung "W" gegründet. 1964 erfolgte im Zusammenhang mit den Reformen in der DDR-Volkswirtschaft die Umbenennung der HA III in HA XVIII.
Funkaufklärung und Funkabwehr
Die zweite Hauptabteilung III ging im Januar 1983 aus der Fusion der für Funkaufklärung zuständigen Abteilung III mit der Abteilung Funkabwehr im MfS Berlin hervor. Gemeinsam mit den nachgeordneten Abteilung III der BV betrieb sie die Funkaufklärung, Funkabwehr, Funkkontrolle und Funkgegenwirkung unter dem Leitbegriff Elektronischer Kampf (EloKa) des MfS. Ihr oblag es, aus den Funk- und Fernmeldeverbindungen der Bundesrepublik und Westberlins möglichst viele und hochwertige Gesprächsinhalte abzuschöpfen. Im Mittelpunkt der Abhöraktionen standen Informationen aus der Bundesregierung, den Landeskabinetten, den Parteien und Medien, der Bundeswehr, der Rüstungsindustrie, den Führungsgremien der NATO, den westdeutschen Geheimdiensten und der Polizei. Daneben wurde die dem Aufspüren illegaler Funksendungen auf dem Gebiet der DDR dienende Funkabwehr betrieben und die auf den DDR-internen Funkbetrieb beschränkte Funkkontrolle.
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