Die Informationsauswertung war ein zentraler Bestandteil in der Arbeit der Spionageabteilung Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) Die bis zuletzt gültige Dienstanweisung Nr. 1/88 der HV A regelte den Ablauf der Informationsübergabe.
Dokument, 32 Seiten