Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d.h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Nach einer gescheiterten Busflucht am Grenzübergang Invalidenstraße und der Festnahme der Beteiligten 1963 legte das MfS Untersuchungsvorgänge an. Darin befinden sich neben geheimpolizeilichen Unterlagen auch Dokumente der Staatsanwaltschaft, die im Zuge der Ermittlungen eng mit der Stasi zusammenarbeitete.
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Nach dem gescheiterten Fluchtversuch mit einem BVG-Bus am Grenzübergang Invalidenstraße 1963 fertigten die DDR-Sicherheitsorgane Aufnahmen vom "Tatort" an. Dabei fotografierten sie auch Personen, die den Vorfall von der Westseite aus beobachtet hatten.
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Im November 1959 legte die Stasi einen Untersuchungsvorgang gegen einen festgenommenen Tierpfleger an, dem sie die Vergiftung von Tieren vorwarf. Im Zuge ihrer Ermittlungen stellte sie jedoch schnell Ungereimtheiten fest.
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