Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".
Im September 1980 leitete die Stasi Ermittlungen gegen ihren eigenen Mitarbeiter Werner Teske ein. Sie endeten mit der Verurteilung zum Tode.
Dokument, 2 Seiten
Das Vernehmungsprotokoll der Stasi dokumentiert Teskes beruflichen Werdegang nach Abschluss seines Studiums an der Humboldt-Universität.
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Das Vernehmungsprotokoll der Stasi dokumentiert Teskes politische Ansichten. Im Großen und Ganzen war er einverstanden mit der Politik der SED. Kritisch betrachtete er die die fehlende Meinungsfreiheit in der DDR.
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Am 12. September 1980 beantragte die Stasi bei der Staatsanwaltschaft einen richterlichen Haftbefehl gegen Werner Teske wegen des dringenden Tatverdachts der "Spionagetätigkeit".
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Werner Teske wurde am 6. Mai 1981 wegen Spionage im besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall angeklagt.
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