Während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 kam es im Bezirk Karl-Marx-Stadt zu vergleichsweise wenig Streiks und Demonstrationen. Die Bezirksverwaltung des MfS meldete der zentralen Einsatzleitung in Berlin Vorkommnisse aus dem Bezirk vom 18. bis 19. Juni.
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Während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 kam es im Bezirk Karl-Marx-Stadt zu vergleichsweise wenig Streiks und Demonstrationen. "Feindtätigkeit" im Bezirk wurde per Fernschreiben an die Stasi-Zentrale in Berlin übermittelt.
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Am 17. Juni 1953 geriet Ernst Jennrich in Magdeburg eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz geringer Beweislast verurteilte ihn das Bezirksgericht wegen Mordes an einem Wachmann zum Tode.
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Befehl von Erich Mielke zu den Kriterien für die Verhaftung von Aufständischen des 17. Juni 1953. Demonstranten, die Plakate getragen oder politische Losungen skandiert hatten, waren ebenso umgehend festzunehmen wie die Streikleitungen, die sich nach Verhängung des Ausnahmezustandes gebildet hatten.
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Obwohl die westlichen Geheimdienste den Volksaufstand in der DDR verschliefen, deutete die SED-Führung den Aufstand kurzerhand propagandistisch um. Es sei ein aus dem Ausland gesteuerter "faschistischer" Putsch gewesen.
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Nach dem Volksaufstand folgte die Verhaftungswelle. Die Stasi notierte die Zahl der Inhaftierten in einer statistischen Erhebung.
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