Ein Arbeiter, der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni an der Demonstration auf dem Leninplatz in Görlitz als Redner beteiligt hatte, wurde zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ihm vor seiner Entlassung eine Erklärung zur Schweigepflicht über seine Haftzeit ab.
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Der Angestellte Wilhelm Grothaus trat während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 im Sachsenwerk in Dresden als Redner auf, forderte freie Wahlen und die Freilassung aller politischen Gefangenen. Das Bezirksgericht Dresden verhängte später gegen ihn eine fünfzehnjährige Zuchthausstrafe.
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Unter den am 17. Juni 1953 in der Kleinen Steinstraße in Halle befreiten Häftlingen befand sich auch Erna Dorn. Sie war dort inhaftiert, weil sie am 21. Mai 1953 wegen Naziverbrechen zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war.
Dokument, 7 Seiten
Im konspirativen "Objekt 74", dem Forsthaus "An der Flut" bei Briesen, gewährten Mitarbeiter der Abteilung XXII in den Jahren 1980 bis 1982 aktiven RAF-Mitgliedern Unterschlupf und trainierten sie teilweise im Umgang mit Waffen. Darüber hinaus bereitete das MfS im "Objekt 74" insgesamt zehn RAF-Aussteiger auf ein Leben in der DDR vor und brachte sie auch später bei regelmäßigen Zusammenkünften unter.
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Ab Mitte der 60er Jahre überwachten die Staatssicherheitsorgane verstärkt Jugendliche, die nicht dem propagierten sozialistischen Bild in der DDR entsprachen. Das Präsidium der Volkspolizei in Berlin sammelte dafür gezielt Informationen zu jungen Leuten, die zum Beispiel bereits durch Vorstrafen auffällig geworden waren.
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Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 nahm vielerorts revolutionäre Züge an, bevor er mit Hilfe von russischen Panzern unterdrückt wurde. Der von den sowjetischen "Freunden" verhängte Ausnahmezustand beeinflusste auch die Arbeit der Staatssicherheit in den Bezirken.
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