Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten
Die Bezirksverwaltung der Stasi in Berlin ermittelte zusammen mit der Volkspolizei im Fall des Neonazi-Angriffs auf ein Punkkonzert in der Zionskirche.
Dokument, 4 Seiten
Gemeinsam mit der Volkspolizei ermittelte die Staatssicherheit im Fall des Neonazi-Überfalls auf ein Punkkonzert am 17. Oktober 1987. Das organisierte und planvolle Vorgehen der Skinheads konnte die Stasi bereits wenige Tage nach der Tat nachweisen.
Dokument, 5 Seiten
Das Urteil gegen vier der am Überfall auf das Punkkonzert in der Zionskirche beteiligten Skinheads sorgte wegen des geringen Strafmaßes in der Öffentlichkeit für Kritik. Der Sekretär des SED-Zentralkomitees für Sicherheitsfragen, Jugend, Sport, Staats- und Rechtsfragen, Egon Krenz, griff persönlich in das Strafverfahren ein und vereinbarte mit dem Generalstaatsanwalt höhere Strafen für die Täter. Generalsekretär Erich Honecker stimmte diesem Vorschlag zu.
Dokument, 6 Seiten
Vor dem Überfall auf das Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche hatten sich am 17. Oktober 1987 mehrere Skinheads in der Gaststätte "Sputnik" an der Greifswalder Straße getroffen.
Dokument, 1 Seite
Mit dem Skinhead-Überfall auf ein Punkkonzert im Herbst 1987 verstärkte die Stasi ihr Vorgehen gegen die Neonazi-Szene. Sie fürchtete, dass die rechtsextreme Subkultur die Sicherheit bedrohen und das Image der "antifaschistischen" DDR beschädigen könnte. Demzufolge war ein systematisches Vorgehen der Sicherheitsorgane erforderlich. Die Hauptabteilung XX ließ dafür z. B. von allen MfS-Dienststellen in der DDR Informationen über die Skinheads zusammentragen.
Dokument, 4 Seiten