Der Prozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit fand an einem einzigen Tag, dem 23. September 1955, statt. Er endete mit dem Todesurteil für beide Angeklagten. Nach der Verhandlung fasste Staatsanwalt Wolfgang Lindner die Ergebnisse in einem Sitzungsbericht zusammen.
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Am 23. September 1955 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit zum Tode. Auf das Urteil folgten die Gnadengesuche der Verurteilten und ihrer Verwandten. Der Präsident der DDR, Wilhelm Pieck, lehnte ein Gnadenverfahren jedoch ab.
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Das MfS ermittelte ab Januar 1951 wegen Spionageverdachts gegen die Chefsekretärin des DDR-Ministerpräsidenten, Elli Barczatis, und ihren Geliebten, Karl Laurenz. Nach über vier Jahren Überwachung nahm die Stasi beide am 4. März 1955 fest. Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um die Einlieferungsanzeige von Barczatis, die kurz nach ihrer Festnahme entstand.
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Am 4. März 1955 nahm die Stasi die Chefsekretärin des DDR-Ministerpräsidenten, Elli Barczatis, und ihren Geliebten, Karl Laurenz, wegen Spionageverdachts fest. Einen Tag nach der Verhaftung stellte der persönliche Referent Otto Grotewohls einen Amtshilfeantrag an die Stasi. Daraus geht hervor, dass der Ministerpräsident nichts von der Festnahme seiner Sekretärin erfahren hatte.
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Das MfS ermittelte ab Januar 1951 wegen Spionageverdachts gegen die Chefsekretärin des DDR-Ministerpräsidenten, Elli Barczatis, und ihren Geliebten, Karl Laurenz. Nach über vier Jahren Überwachung nahm die Stasi beide am 4. März 1955 fest. Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um die Einlieferungsanzeige von Laurenz, die kurz nach seiner Festnahme entstand.
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Die Staatssicherheit überwachte Elli Barczatis und Karl Laurenz über vier Jahre lang. Sie nahm Observierungen vor und hörte Gespräche ab. Ende 1954/Anfang 1955 spitzte sich die Lage für das Paar zu. Knapp drei Monate vor der Verhaftung beobachtete ein Mitarbeiter der Abteilung VIII Laurenz bei einem Treffen in West-Berlin.
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