Post- und Paketzollfahndung (PZF)
Der eigentlichen Zollkontrolle vorgeschaltete Kontrolle von Kleingutsendungen (Pakete und Päckchen) in den DDR-Postzollämtern durch getarnte, aus Offizieren im besonderen Einsatz bestehende MfS-Dienststellen. Die Postzollfahndung arbeitete auf der Grundlage von Aufträgen und Fahndungsersuchen der operativen Diensteinheiten des MfS.
Es bestanden vier unterschiedliche Auftragsstufen:
- Auftragsstufe A: Datenfeststellung und -mitteilung an auftraggebende Diensteinheit;
- Auftragsstufe B: inhaltliche Kontrolle und Erstellung eines Protokolls;
- Auftragsstufe C: Einziehung von Kleingutsendungen unter Umgehung der Zollverwaltung und Übergabe an die auftraggebende Diensteinheit;
- Auftragsstufe D: Ausschleusung von Sendungen auf postalischem Wege durch das MfS in das Operationsgebiet (z. B. Agitationsmaterial) bei Vermeidung sonstiger Zollvorführung.
Bei den zur Inhaltskontrolle ausgesonderten Kleingutsendungen folgten die Öffnung, fotografische Dokumentation des Inhalts sowie Wiederverpackung und Weiterleitung bzw. Einziehung verdächtiger Postsendungen. In die Entscheidung zur Einziehung von Paketen wurde die Hauptabteilung II einbezogen. Die seit 1961 bestehenden Abteilungen Postzollfahndung gingen im Januar 1984 in den Abteilungen M auf.
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