Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und Fundorte untersuchen ließ. Die Staatsanwaltschaft veranlasste an der Schule der beiden Beat-Fans eine Veranstaltung zum Thema "Was ist Freiheit und wo kann wirkliche Freiheit gewährt werden?“
Dokument, 5 Seiten
Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration gegen das Verbot auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und Fundorte untersuchen ließ. Im Vernehmungsprotokoll gab einer der angeklagten Schüler an, keine politischen Absichten über den Protest gegen das Beat-Verbot hinaus verfolgt zu haben.
Dokument, 8 Seiten
Als im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Nachdem die beiden enttarnt wurden, wurden sie in Untersuchungshaft genommen.
Dokument, 1 Seite
Als im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden „Laienkapellen“ erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mittels Flugblätter zu einer Demonstration gegen das Verbot auf. Nachdem die Mutter eines der beiden Schüler, selbst Lehrerin, die Stempel und Texte entdeckt und den Stempelkasten dem Schuldirektor ihres Sohnes übergeben hatte, flogen die beiden Jugendlichen als Urheber der Flugblätter auf.
Dokument, 2 Seiten
Als im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Nach ihrer Enttarnung wurden sie in Untersuchungshaft genommen.
Dokument, 1 Seite
Neue Musikrichtungen waren zu allen Zeiten ein Synonym für Jugend, Protest und Emanzipation. Für das SED-Regime bedeutete die Musikszene eine Bedrohung. Sie stellte den Kontrollanspruch der Partei und ihrer Jugendorganisation in Frage. Schon seit Mitte der fünfziger Jahre setzte sich die Stasi mit nicht angepassten Jugendlichen auseinander. In den 60er-Jahren registrierte die Staatsführung der DDR - insbesondere in den Großstädten - die Bildung einer sogenannten "Beatszene".