Seit 1950 waren die Zeugen Jehovas in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Statt langer Haftstrafen wurden in den späteren Jahren meist Ordnungsstrafen verhängt – die der Bericht aus dem Jahre 1987 auflistet.
Dokument, 3 Seiten
Die Staatssicherheit wurde Anfang der 1950er Jahre auf Paul Riedel, einen ehemaligen Angehörigen des KZ-Wachdienstes, aufmerksam. Nachdem der Vorgang zu Riedel ab 1960 aus nicht bekannten Gründen für einige Jahre ruhte, erstellte das MfS 1969 einen Maßnahmeplan. Die Geheimpolizei wollte damit mehr Informationen über Riedels Tätigkeit im Konzentrationslager Auschwitz in Erfahrung bringen.
Dokument, 3 Seiten
Die Staatssicherheit wurde Anfang der 1950er Jahre auf Paul Riedel, einen ehemaligen Angehörigen des KZ-Wachdienstes, aufmerksam. Das MfS stellte den Vorgang mit dem Decknamen "Motor" im Jahr 1971 letztlich ein, ohne dass Paul Riedel zu seiner Beteiligung an den NS-Verbrechen in Auschwitz befragt wurde.
Dokument, 2 Seiten
Die Zeugen Jehovas waren in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Ihre Zeitschriften und Bücher schmuggelte die Religionsgemeinschaft über die Grenze.
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Seit 1950 waren die Zeugen Jehovas in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Statt langer Haftstrafen wurden in den späteren Jahren meist Ordnungsstrafen verhängt. Eine Übersicht aus dem Jahr 1983 vermittelt einen Eindruck vom Ausmaß.
Dokument, 3 Seiten