Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren.
Am 23. September 1955 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit zum Tode. Auf das Urteil folgten die Gnadengesuche der Angehörigen von Barczatis und Laurenz.
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Nach ihrer Festnahme im März 1955 kamen Elli Barczatis und ihr Geliebter, Karl Laurenz, in die zentrale Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen. Es folgten wochenlange Verhöre, die meist nachts stattfanden. Ein Vermerk in den Vernehmungsprotokollen von Laurenz dokumentiert seinen Widerstand gegen die stundenlangen Nachtverhöre.
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In der zentralen Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen mussten sich Elli Barczatis und Karl Laurenz nach ihrer Festnahme stundenlangen Nachtvernehmungen unterziehen. In einem der Verhöre verglich Laurenz die Staatssicherheit mit den nationalsozialistischen Geheimdiensten.
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Anfang März 1955 nahm die Staatssicherheit die ehemalige Chefsekretärin des DDR-Ministerpräsidenten, Elli Barczatis, und ihren Geliebten, Karl Laurenz, wegen Spionageverdachts fest. Im Juli 1955 wandte sich Hertha Barczatis in einem Brief an den Ministerpräsidenten Otto Grotewohl und beschwerte sich über das Kontaktverbot zu ihrer Schwester.
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Der Prozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit fand an einem einzigen Tag, dem 23. September 1955, statt. Er endete mit dem Todesurteil für beide Angeklagten. Nach der Verhandlung fasste Staatsanwalt Wolfgang Lindner die Ergebnisse in einem Sitzungsbericht zusammen.
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Am 23. September 1955 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit zum Tode. Auf das Urteil folgten die Gnadengesuche der Verurteilten und ihrer Verwandten. Der Präsident der DDR, Wilhelm Pieck, lehnte ein Gnadenverfahren jedoch ab.
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