Am 23. September 1955 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit zum Tode. Auf das Urteil folgten die Gnadengesuche der Angehörigen von Barczatis und Laurenz.
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Nach ihrer Festnahme im März 1955 kamen Elli Barczatis und ihr Geliebter, Karl Laurenz, in die zentrale Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen. Es folgten wochenlange Verhöre, die meist nachts stattfanden. Ein Vermerk in den Vernehmungsprotokollen von Laurenz dokumentiert seinen Widerstand gegen die stundenlangen Nachtverhöre.
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In der zentralen Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen mussten sich Elli Barczatis und Karl Laurenz nach ihrer Festnahme stundenlangen Nachtvernehmungen unterziehen. In einem der Verhöre verglich Laurenz die Staatssicherheit mit den nationalsozialistischen Geheimdiensten.
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Anfang März 1955 nahm die Staatssicherheit die ehemalige Chefsekretärin des DDR-Ministerpräsidenten, Elli Barczatis, und ihren Geliebten, Karl Laurenz, wegen Spionageverdachts fest. Im Juli 1955 wandte sich Hertha Barczatis in einem Brief an den Ministerpräsidenten Otto Grotewohl und beschwerte sich über das Kontaktverbot zu ihrer Schwester.
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Der Prozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit fand an einem einzigen Tag, dem 23. September 1955, statt. Er endete mit dem Todesurteil für beide Angeklagten. Nach der Verhandlung fasste Staatsanwalt Wolfgang Lindner die Ergebnisse in einem Sitzungsbericht zusammen.
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Am 23. September 1955 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit zum Tode. Auf das Urteil folgten die Gnadengesuche der Verurteilten und ihrer Verwandten. Der Präsident der DDR, Wilhelm Pieck, lehnte ein Gnadenverfahren jedoch ab.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In ihrem Schlusswort reagierte Barczatis auf die Urteilsforderung des Staatsanwalts Wolfgang Lindner.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. Im Anschluss an die Vernehmung der beiden Angeklagten trug Staatsanwalt Wolfgang Lindner sein Plädoyer vor.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. Der Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR, Walter Ziegler, eröffnete den Prozess.
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Im November 1954 standen Elli Barczatis und ihr Geliebter, Karl Laurenz, bereits seit über drei Jahren unter Beobachtung durch das MfS. Konkrete Hinweise auf eine Spionagetätigkeit lagen der Stasi bis dahin nicht vor. Daher versuchte sie, Barczatis eine Falle zu stellen. Der Bericht des Geheimen Informator fasst die Vorbereitungen, die Durchführung und das Ergebnis der List zusammen.
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Das Oberste Gericht der DDR verurteilte Elli Barczatis und Karl Laurenz am 23. September 1955 wegen Spionage für die Organisation Gehlen zum Tode. Zwei Monate später wurden sie in Dresden hingerichtet. Das Vollstreckungsprotokoll vom 23. November 1955 schildert nüchtern die letzten Stunden von Barczatis.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In der Anklageschrift führt Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer die Gründe für die Anklage auf und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
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