Elli Barczatis und Karl Laurenz standen seit 1951 unter Beobachtung der Staatssicherheit. Nach ersten Hinweisen auf eine Spionagetätigkeit der Chefsekretärin von Otto Grotewohl forderte ein Stasi-Mitarbeiter die Akte von Barczatis an.
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Der Geheime Informator "Grünspan" informierte die Stasi ab Januar 1951 über Treffen zwischen Elli Barczatis und Karl Laurenz. Einer dieser Berichte enthält detaillierte Personenbeschreibungen und den Plan für eine weitere Beobachtung.
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Elli Barczatis und ihr Geliebter Karl Laurenz gerieten Ende 1950 ins Visier der Staatssicherheit. Der Bericht einer ehemaligen Arbeitskollegin von Barczatis und Laurenz über ein öffentliches Treffen der beiden gab den Ausschlag für intensive Ermittlungen.
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Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Grund dafür war ihr Kontakt zu Karl Laurenz, der nach einem Parteiausschluss aus der SED ab 1952 mit der Organisation Gehlen zusammenarbeitete und Barczatis als Informationsquelle im Büro Otto Grotewohls nutzte. Schon bevor die Stasi konkrete Hinweise auf eine Spionagetätigkeit hatte, stellte sie die Beschäftigung von Barczatis bei Grotewohl wegen ihrer Beziehung zu Laurenz infrage.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In ihrem Schlusswort reagierte Barczatis auf die Urteilsforderung des Staatsanwalts Wolfgang Lindner.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. Im Anschluss an die Vernehmung der beiden Angeklagten trug Staatsanwalt Wolfgang Lindner sein Plädoyer vor.
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