Am 11. September 1980 ordnete der Generalstaatsanwalt der DDR die Durchsuchung der Wohnungen von Werner Teske an. Gegenstände, die als Beweismittel dienen können, sollten beschlagnahmt werden.
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Im Juni 1981 wurde Werner Teske wegen Spionage und vorbereiteter Fahnenflucht zum Tode verurteilt. Das MfS schlug in einer Stellungnahme vor, von einer Begnadigung abzusehen.
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Die Arbeitsgruppe Sicherheit (AG S) der HV A fasste Anfang September 1980 die bisherigen Untersuchungen im Fall Werner Teske in einem Sachstandsbericht zusammen.
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Die Stasi fertigte einen Bildbericht von der Wohnungsdurchsuchung bei Werner Teske an. Die Geheimpolizei suchte dort nach Unterlagen, die Teske versteckt hielt um sie in den Westen zu schaffen.
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Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
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