Nach dem Neonazi-Überfall in der Ost-Berliner Zionskirche im Herbst 1987 ließ sich die Existenz von Rechtsextremismus in der DDR nicht mehr verschweigen. Im Februar 1988 erhielten alle Bezirksverwaltungen sowie diverse Hauptabteilungen des Ministeriums für Staatssicherheit eine Einschätzung der Hauptabteilung XX zu Jugendlichen mit "neofaschistischer Gesinnung".
Dokument, 12 Seiten
Die Staatssicherheit begann sich nach dem Neonazi-Überfall auf die Zionskirche 1987 intensiver mit der rechtsextremen Bewegung in der DDR zu beschäftigen. Die Hauptabteilung XX analysierte die bisherige Arbeit der Geheimpolizei auf dem Gebiet der Skinheads und schlug weitere Maßnahmen für deren Bekämpfung vor.
Dokument, 13 Seiten
Das Zentralkomitee der SED griff im Dezember 1987 in das Strafverfahren gegen vier Skinheads ein, die ein Punkkonzert überfallen hatten. In einem Schreiben erläutert der Generalstaatsanwalt, wie die bewusst unpolitische Konzeption der ersten Gerichtsverhandlung zu dem zunächst geringen Strafmaß führte.
Dokument, 3 Seiten
Nachdem im Herbst 1987 rechtsextreme Skins ein Punkkonzert der Zionskirche überfallen hatten, versuchte die Stasi, die Neonazi-Szene der DDR unter Kontrolle zu halten. Die Bezirksverwaltung Berlin berichtete im Januar 1988, wie sich die Maßnahmen gegen Skinheads bisher auf die lokale Szene auswirkten.
Dokument, 3 Seiten
Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Dokument, 6 Seiten
Die Partei- und Staatsführung hielt Informationen über die Umweltverschmutzung in der DDR unter Verschluss. Die Staatssicherheit ging dafür nicht nur gegen die erstarkende Umweltbewegung innerhalb der DDR vor, sondern versuchte auch, Kritik aus der Bundesrepublik und dem westlichen Ausland abzuwenden.
Dokument, 3 Seiten