Nach dem gescheiterten Fluchtversuch von Christel und Eckhard Wehage mit einem entführten Passagierflugzeug nahm sich das Paar das Leben. Die Staatssicherheit untersuchte daraufhin den Vorfall. Schon bald berichteten westliche Medien über das Ereignis. Um die wahren Begebenheiten zu verschleiern, konstruierte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine "operative Legende". In einem Gespräch mit den Eltern der Toten übte es Druck auf sie aus, um die Legende aufrechtzuerhalten.
Dokument, 2 Seiten
Die Stasi befragte den Beschuldigten Werner Teske nach seinen Fluchtabsichten und zum Verrat von Dienstgeheimnissen des MfS. Das Vernehmungsprotokoll verdeutlicht das Dilemma, in welchem sich Teske offenbar sah.
Dokument, 15 Seiten
Werner Teske wurde am 6. Mai 1981 wegen Spionage im besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall angeklagt.
Dokument, 12 Seiten
Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten