Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Grund dafür war ihr Kontakt zu Karl Laurenz, der nach einem Parteiausschluss aus der SED ab 1952 mit der Organisation Gehlen zusammenarbeitete und Barczatis als Informationsquelle im Büro Otto Grotewohls nutzte. Schon bevor die Stasi konkrete Hinweise auf eine Spionagetätigkeit hatte, stellte sie die Beschäftigung von Barczatis bei Grotewohl wegen ihrer Beziehung zu Laurenz infrage.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In der Anklageschrift führt Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer die Gründe für die Anklage auf und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Dokument, 19 Seiten
Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In ihrer Vernehmung erzählte Barczatis dem Gericht, welche Informationen sie an Laurenz weitergab.
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Im Mai 1965 nahmen Israel und die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen auf. Bereits im Vorfeld berichtete die Stasi, wie sich West-Berliner SPD-Politiker dazu äußerten.
Dokument, 5 Seiten
Bericht des Leiters der Abteilung VII der Bezirksverwaltung Potsdam an Erich Mielke über die Lage an der Grenze zu West-Berlin im Juli 1961. Darin schilderte er wenige Tage vor dem Mauerbau die Befürchtungen der Bürger, das "Schlupfloch" West-Berlin könne versperrt werden.
Dokument, 16 Seiten
Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten, wurden als "Volkseigentum" konfisziert. In einer 2. Etappe überprüfte das MfS auch vermehrt Verstecke außerhalb von Banken und Sparkassen auf wertvolle Inhalte.
Dokument, 9 Seiten