Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".
Der Mauerbau löste das Problem der Republikfluchten zunächst nur bedingt. In den Anfangsmonaten gab es im Sperrsystem noch erhebliche Lücken. Zudem wurde die steigende Anzahl an Fahnenfluchten zu einem ernsthaften Problem.
Dokument, 22 Seiten
Die Staatssicherheit wurde Anfang der 1950er Jahre auf Paul Riedel, einen ehemaligen Angehörigen des KZ-Wachdienstes, aufmerksam. Nachdem der Vorgang zu Riedel ab 1960 aus nicht bekannten Gründen für einige Jahre ruhte, erstellte das MfS 1969 einen Maßnahmeplan. Die Geheimpolizei wollte damit mehr Informationen über Riedels Tätigkeit im Konzentrationslager Auschwitz in Erfahrung bringen.
Dokument, 3 Seiten
Die Staatssicherheit wurde Anfang der 1950er Jahre auf Paul Riedel, einen ehemaligen Angehörigen des KZ-Wachdienstes, aufmerksam. Das MfS stellte den Vorgang mit dem Decknamen "Motor" im Jahr 1971 letztlich ein, ohne dass Paul Riedel zu seiner Beteiligung an den NS-Verbrechen in Auschwitz befragt wurde.
Dokument, 2 Seiten
Als im November 1973 das Mitglied der Bewegung 2. Juni, Michael "Bommi" Baumann beim Grenzübertritt in die DDR mit falschen Papieren festgenommen wurde, nutzte die Staatssicherheit ihre Chance und vernahm ihn sechs Wochen lang in der Haftanstalt Berlin-Hohenschönhausen.
Dokument, 19 Seiten
Ein Postangestellter, der sich mit den Aufständischen des 17. Juni 1953 auf einer Baustelle in Groß Dölln solidarisiert und gegen die Regierung geäußert hatte, wurde wegen "Boykotthetze" angeklagt und durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Haft verurteilt.
Dokument, 4 Seiten
Mit einem Gutachten wollte die Anklage Manfred Smolka nachweisen, dass der DDR erheblicher Schaden durch seinen angeblichen Verrat von Dienstgeheimnissen entstanden sei. Das Papier war wichtiger Bestandteil eines Schauprozesses an dessen Ende die Hinrichtung Smolkas stand.
Dokument, 5 Seiten
Mit einem Gutachten wollte die Anklage Manfred Smolka nachweisen, welche Informationen er angeblich an westliche Geheimdienste weitergegeben hätte. Das Papier war wichtiger Bestandteil eines Schauprozesses an dessen Ende die Hinrichtung Smolkas stand.
Dokument, 4 Seiten
1957 warb die Stasi den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter Franz Emil Bienert als "Geheimen Informator" mit dem Decknamen "Schmidt". In einer "Einschätzung" nach zwei Jahren zieht das MfS eine Bilanz der bisherigen Zusammenarbeit.
Dokument, 1 Seite
1957 prüfte die Stasi, den ehemaligen Gestapo-Mann Franz Emil Bienert als "Geheimen Informator" anzuwerben. Der "Vorschlag zur Anwerbung" nennt Gründe, warum die Zusammenarbeit mit Bienert für die Stasi sinnvoll wäre.
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Bericht zu einer Aussprache mit dem ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter und SS-Angehörigen Franz Emil Bienert. Er sollte 1957 als "Geheimer Informator" für die Stasi arbeiten.
Dokument, 1 Seite
Nur eine halbe Stunde Beweisaufnahme benötigte das Stadtbezirksgericht Pankow, um einen Angeklagten 1984 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Zeugen wurden nicht gehört, der Anwalt stellte keine einzige Frage, sagte nichts gegen den Sachvortrag des Staatsanwalts und bat lediglich die Strafhöhe zu prüfen.
Dokument, 8 Seiten