Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. Im Anschluss an die Vernehmung der beiden Angeklagten trug Staatsanwalt Wolfgang Lindner sein Plädoyer vor.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. Der Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR, Walter Ziegler, eröffnete den Prozess.
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Das Oberste Gericht der DDR verurteilte Elli Barczatis und Karl Laurenz am 23. September 1955 wegen Spionage für die Organisation Gehlen zum Tode. Zwei Monate später wurden sie in Dresden hingerichtet. Das Vollstreckungsprotokoll vom 23. November 1955 schildert nüchtern die letzten Stunden von Barczatis.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In der Anklageschrift führt Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer die Gründe für die Anklage auf und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In seiner Vernehmung erzählte Laurenz von seinen Treffen mit Gehlen-Agenten und seiner Anwerbung durch den westdeutschen Geheimdienst.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In ihrer Vernehmung erzählte Barczatis dem Gericht, welche Informationen sie an Laurenz weitergab.
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Mit einem Gutachten wollte die Anklage Manfred Smolka nachweisen, dass der DDR erheblicher Schaden durch seinen angeblichen Verrat von Dienstgeheimnissen entstanden sei. Das Papier war wichtiger Bestandteil eines Schauprozesses an dessen Ende die Hinrichtung Smolkas stand.
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Mit einem Gutachten wollte die Anklage Manfred Smolka nachweisen, welche Informationen er angeblich an westliche Geheimdienste weitergegeben hätte. Das Papier war wichtiger Bestandteil eines Schauprozesses an dessen Ende die Hinrichtung Smolkas stand.
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1957 warb die Stasi den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter Franz Emil Bienert als "Geheimen Informator" mit dem Decknamen "Schmidt". In einer "Einschätzung" nach zwei Jahren zieht das MfS eine Bilanz der bisherigen Zusammenarbeit.
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1957 prüfte die Stasi, den ehemaligen Gestapo-Mann Franz Emil Bienert als "Geheimen Informator" anzuwerben. Der "Vorschlag zur Anwerbung" nennt Gründe, warum die Zusammenarbeit mit Bienert für die Stasi sinnvoll wäre.
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Bericht zu einer Aussprache mit dem ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter und SS-Angehörigen Franz Emil Bienert. Er sollte 1957 als "Geheimer Informator" für die Stasi arbeiten.
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Nur eine halbe Stunde Beweisaufnahme benötigte das Stadtbezirksgericht Pankow, um einen Angeklagten 1984 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Zeugen wurden nicht gehört, der Anwalt stellte keine einzige Frage, sagte nichts gegen den Sachvortrag des Staatsanwalts und bat lediglich die Strafhöhe zu prüfen.
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