Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. Am Ende des Prozesses wandte sich Laurenz in seinem Schlusswort noch einmal an das Gericht.
Audio, 10 Minuten, 46 Sekunden
Ende der 1980er Jahre nahm die Zahl der versuchten Republikfluchten in der DDR immer weiter zu. Zu den dringlichsten Aufgaben der staatlichen Institutionen gehörte es, fluchtbereite und ausreisewillige Menschen daran zu hindern, das Land zu verlassen. Im Video wird ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter vernommen, dem vorgeworfen wird, "Republikflucht" begehen zu wollen.
Video, 33 Minuten, 39 Sekunden
Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und Fundorte untersuchen ließ. Nachdem die Urheber gefunden waren, wurden diese vom Staatsanwalt des Bezirkes Leipzig wegen Aufforderung zur Zusammenrottung angeklagt.
Dokument, 7 Seiten
Neue Musikrichtungen waren zu allen Zeiten ein Synonym für Jugend, Protest und Emanzipation. Für das SED-Regime bedeutete die Musikszene eine Bedrohung. Sie stellte den Kontrollanspruch der Partei und ihrer Jugendorganisation in Frage. Schon seit Mitte der fünfziger Jahre setzte sich die Stasi mit nicht angepassten Jugendlichen auseinander. In den 60er-Jahren registrierte die Staatsführung der DDR - insbesondere in den Großstädten - die Bildung einer sogenannten "Beatszene".
Werner Teske wurde am 6. Mai 1981 wegen Spionage im besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall angeklagt.
Dokument, 12 Seiten
Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten
Mit einem Gutachten wollte die Anklage Manfred Smolka nachweisen, dass der DDR erheblicher Schaden durch seinen angeblichen Verrat von Dienstgeheimnissen entstanden sei. Das Papier war wichtiger Bestandteil eines Schauprozesses an dessen Ende die Hinrichtung Smolkas stand.
Dokument, 5 Seiten
Mit einem Gutachten wollte die Anklage Manfred Smolka nachweisen, welche Informationen er angeblich an westliche Geheimdienste weitergegeben hätte. Das Papier war wichtiger Bestandteil eines Schauprozesses an dessen Ende die Hinrichtung Smolkas stand.
Dokument, 4 Seiten
1957 warb die Stasi den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter Franz Emil Bienert als "Geheimen Informator" mit dem Decknamen "Schmidt". In einer "Einschätzung" nach zwei Jahren zieht das MfS eine Bilanz der bisherigen Zusammenarbeit.
Dokument, 1 Seite
1957 prüfte die Stasi, den ehemaligen Gestapo-Mann Franz Emil Bienert als "Geheimen Informator" anzuwerben. Der "Vorschlag zur Anwerbung" nennt Gründe, warum die Zusammenarbeit mit Bienert für die Stasi sinnvoll wäre.
Dokument, 1 Seite
Bericht zu einer Aussprache mit dem ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter und SS-Angehörigen Franz Emil Bienert. Er sollte 1957 als "Geheimer Informator" für die Stasi arbeiten.
Dokument, 1 Seite
Nur eine halbe Stunde Beweisaufnahme benötigte das Stadtbezirksgericht Pankow, um einen Angeklagten 1984 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Zeugen wurden nicht gehört, der Anwalt stellte keine einzige Frage, sagte nichts gegen den Sachvortrag des Staatsanwalts und bat lediglich die Strafhöhe zu prüfen.
Dokument, 8 Seiten