In der späten DDR war eine verhältnismäßig geringe Anzahl von etwa 600 Anwälten tätig. Sie wurden vor allem nach ihrer Systemtreue ausgewählt. In politischen Prozessen konnten sie ihrer Funktion nur eingeschränkt gerecht werden, denn die Verhandlungen wurden - wenn auch meist indirekt – politisch gesteuert.
Mit Zersetzungsmaßnahmen wollte die Staatssicherheit den SED-Kritiker Robert Havemann zum Schweigen bringen. Der Plan zeigt, wie weit die Geheimpolizei dabei ging.
Dokument, 8 Seiten
Im Herbst 1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Betroffenen erfuhren eine Welle der Solidarität. In vielen Gemeinden der evangelischen Kirche fanden Fürbittgottesdienste und öffentliche Veranstaltungen statt. Die Bespitzelung durch die Staatssicherheit war deshalb hier besonders stark.
Dokument, 5 Seiten
Im Herbst 1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Betroffenen erfuhren eine Welle der Solidarität und die Stimmung im Bildungswesen blieb angespannt. Die Staatssicherheit versuchte, die Jugendlichen und ihre Familien unter Druck zu setzen, und wollte weitere kirchliche Veranstaltungen zur Ossietzky-Affäre unterbinden, wie etwa die Informationsandachten in der Berliner Zionskirche.
Dokument, 9 Seiten
Am 4. November 1989 fand die größte Demonstration während der Friedlichen Revolution in Berlin statt. Diese war zwar offiziell genehmigt, trotzdem hatten die Stasi-Mitarbeiter vor Ort einen umfangreichen Aufgabenkatalog abzuarbeiten.
Dokument, 6 Seiten
Das Inkrafttreten einer neuen und in Teilen restriktiveren Reiseverordnung im Januar 1989 löste in der DDR eine Welle an Kritik aus. Die Staatssicherheit wertete die empörten Reaktionen aus der Bevölkerung für die Partei- und Staatsführung aus.
Dokument, 11 Seiten
Nur eine halbe Stunde Beweisaufnahme benötigte das Stadtbezirksgericht Pankow, um einen Angeklagten 1984 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Zeugen wurden nicht gehört, der Anwalt stellte keine einzige Frage, sagte nichts gegen den Sachvortrag des Staatsanwalts und bat lediglich die Strafhöhe zu prüfen.
Dokument, 8 Seiten