Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) dominierte das Ermittlungsverfahren, Staatsanwaltschaft und Richter dagegen die Hauptverhandlung. Darüber verkümmerte das Recht auf Verteidigung in den meisten politischen Prozessen, die sich zu drei Viertel gegen Bürger richteten, die die DDR verlassen wollten.
Für viele Fälle war eine kurze Hauptverhandlung mit nur geringer Anwaltsaktivität typisch. In brisanten Prozessen konnte es sogar passieren, dass sich ein Anwalt von seinem Mandanten distanzierte. Die Parteiorganisationen, das Justizministerium und das Ministerium für Staatssicherheit achteten darauf, dass die Anwälte gewisse vorgezeichnete Bahnen nicht verließen.
Vor allem um die Juristen kontrollieren zu können, warb das MfS einzelne Anwälte als Inoffizielle Mitarbeiter (IM).Die Geheimpolizei nutzte IM gelegentlich um Bekannte oder Mandanten der Anwälte auszuforschen. In seltenen Einzelfällen formulierten Führungsoffiziere der Staatssicherheit explizit die Erwartung, dass Anwälte über ihre Mandanten berichten.
Einen Überblick über die Rolle der Anwälte in der DDR gibt folgende BStU-Studie:
Christian Booß: Im goldenen Käfig. Zwischen SED, Staatssicherheit, Justizministerium und Mandat - die DDR-Anwälte im politischen Prozess, Göttingen 2017.