Die Bezirksverwaltung der Stasi in Berlin ermittelte zusammen mit der Volkspolizei im Fall des Neonazi-Angriffs auf ein Punkkonzert in der Zionskirche.
Dokument, 4 Seiten
Nach dem Neonazi-Überfall in der Ost-Berliner Zionskirche im Herbst 1987 ließ sich die Existenz von Rechtsextremismus in der DDR nicht mehr verschweigen. Im Februar 1988 erhielten alle Bezirksverwaltungen sowie diverse Hauptabteilungen des Ministeriums für Staatssicherheit eine Einschätzung der Hauptabteilung XX zu Jugendlichen mit "neofaschistischer Gesinnung".
Dokument, 12 Seiten
Die Staatssicherheit begann sich nach dem Neonazi-Überfall auf die Zionskirche 1987 intensiver mit der rechtsextremen Bewegung in der DDR zu beschäftigen. Die Hauptabteilung XX analysierte die bisherige Arbeit der Geheimpolizei auf dem Gebiet der Skinheads und schlug weitere Maßnahmen für deren Bekämpfung vor.
Dokument, 13 Seiten
Ende Mai 1952 verschärfte die DDR-Regierung die Maßnahmen zur Grenzsicherung. Sie richtete eine fünf Kilometer breite Sperrzone ein und ließ tausende "politisch unzuverlässige" Personen aus dem Grenzgebiet umsiedeln. Auch für Besuche innerhalb der Sperrzone galten strenge Auflagen, die von der Volkspolizei mittels sogenannter "Passierscheine" durchgesetzt wurden.
Dokument, 3 Seiten
Die Erholung der Stasi-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter war in einem eigenen Ferienwesen organisiert. Im Dezember 1988 besprachen die Leiter der Ferienheime in einer Arbeitssitzung aktuelle Entwicklungen.
Dokument, 8 Seiten
Die Stasi-Razzia in der Umweltbibliothek im November 1987 erzeugte eine von Stasi und SED-Führung ungewollte Aufmerksamkeit. Innerhalb und außerhalb der DDR kam es zu einem breiten Echo und Solidaritätsbekundungen mit den festgenommenen Aktivisten. Um die Situation in den Griff zu bekommen, erließ Minister Mielke gezielte Anweisungen zum Umgang mit der Opposition.
Dokument, 5 Seiten