Ein Postangestellter, der sich mit den Aufständischen des 17. Juni 1953 auf einer Baustelle in Groß Dölln solidarisiert und gegen die Regierung geäußert hatte, wurde wegen "Boykotthetze" angeklagt und durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Haft verurteilt.
Dokument, 3 Seiten
Der Bericht zeigt, dass der Bezirk Neubrandenburg kein Zentrum des Volksaufstandes war. Insgesamt kam es in 29 Städten und Gemeinden zu Aktionen.
Dokument, 2 Seiten
Während des Volksaufstandes in der DDR legte ein Brigadier bei einer Belegschaftsversammlung der Bau-Union Nord-Ost Torgelow seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Im August wurde er deshalb verhaftet und verurteilt.
Dokument, 12 Seiten
Während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 kam es im Bezirk Karl-Marx-Stadt zu vergleichsweise wenig Streiks und Demonstrationen. Die SED-Bezirksleitung hatte sich auf eventuelle Unruhen vorbereitet und konnte viele Protestaktionen bereits im Ansatz vereiteln. Am 18. Juni informierte die MfS-Bezirksverwaltung in Karl-Marx-Stadt die Stasi-Zentrale zu den abgewendeten Streiks.
Dokument, 1 Seite
Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Das Oberste Gericht der DDR forderte später die Todesstrafe für die ihm vorgeworfene Ermordung eines Wachmanns.
Dokument, 7 Seiten
In der Gemeinde Trabitz im Bezirk Magdeburg kam es im Verlauf des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 zu dem Versuch, die örtliche landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) wieder aufzulösen. Die Staatssicherheit leitete daraufhin ein Untersuchungsverfahren gegen die zwei "Rädelsführer" ein.
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