Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".
Im Juni 1981 wurde Werner Teske wegen Spionage und vorbereiteter Fahnenflucht zum Tode verurteilt. Das MfS schlug in einer Stellungnahme vor, von einer Begnadigung abzusehen.
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