Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz unsicherer Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt. DDR-Präsident Wilhelm Pieck lehnte ein Gnadengesuch ab.
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In den 1980er Jahren löste die Staatssicherheit mit Hilfe von Zersetzungsmaßnahmen eine kleine Oppositionsgruppe in Berlin-Pankow auf.
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Um besser gegen unliebsame Meinungsäußerungen vorgehen zu können, stellte die Staatssicherheit Überlegungen an, welche Handlungsmöglichkeiten ihr das Volkspolizeigesetz boten.
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Die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) stellte 1989 Informationsmaterial bereit, das bewährte Mittel und Methoden in der Auseinandersetzung mit Ausreisewilligen zusammenfasste. Besonders wichtig war dabei die Zusammenarbeit mit systemloyalen Kräften.
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