Ein Elektroschweißer des Lokomotiv- und Waggonbaus (LOWA), der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 an der Demonstration in Görlitz als Redner beteiligt hatte, erhielt eine vierjährige Zuchthausstrafe.
Dokument, 3 Seiten
Nach den Ereignissen des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 brachte ein Arbeiter aus Güstrow auf seiner Arbeitsstelle einen Zettel mit einer regimekritischen Losung an. Das Bezirksgericht Schwerin verurteilte ihn daraufhin zu acht Jahren im Zuchthaus.
Dokument, 1 Seite
In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Die Beteiligten erhielten hohe Haftstrafen, die Berufung scheiterte.
Dokument, 2 Seiten
30 Jahre nach dem 17. Juni fasste Oberstleutnant Wolfgang Stave von der MfS-Bezirksverwaltung Magdeburg die Ereignisse in seiner Stadt in einer Analyse zusammen. Er dokumentierte darin unter anderem den Sturm auf die Bezirksbehörde der Volkspolizei.
Dokument, 51 Seiten
Nach den Ereignissen des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 brachte ein Arbeiter aus Güstrow auf seiner Arbeitsstelle einen Zettel mit einer regimekritischen Losung an. Das Bezirksgericht Schwerin verurteilte ihn daraufhin zu acht Jahren im Zuchthaus.
Dokument, 1 Seite
Nichts weniger als die Todesstrafe forderte die Anklage im Prozess gegen den republikflüchtigen, ehemaligen Grenzoffizier Manfred Smolka. Der Angeklagte nutzte die Möglichkeit, um in seinem Schlusswort seine Sicht der Dinge darzulegen und um sein Leben zu bitten.
Audio, 42 Minuten, 25 Sekunden
Auch in Leipzig kam es während der Ereignisse vom 17. Juni 1953 zu Streiks und Demonstrationszügen in der Innenstadt. Jugendliche setzten auf dem Marktplatz den Pavillon der "Nationalen Front" und einen Zeitungskiosk in Brand.
5 Fotografien
Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Hier befanden sich neben der Haftanstalt und dem Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit auch das Bezirksgericht und die Bezirksbehörde der Volkspolizei (BDVP).
5 Fotografien
Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Das Oberste Gericht der DDR forderte später die Todesstrafe für die ihm vorgeworfene Ermordung eines Wachmanns.
Dokument, 7 Seiten
Am 17. Juni 1953 in Magdeburg geriet Ernst Jennrich eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängnis und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Dafür wurde er zum Tode verurteilt. Einer der Schöffen kritisierte das Urteil und wies auf Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen hin.
Dokument, 1 Seite
Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt. DDR-Präsident Wilhelm Pieck lehnte ein Gnadengesuch ab.
Dokument, 1 Seite
In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Das Bezirksgericht Dresden verurteilte 16 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung am Aufstand in Niesky und gegen den SED-Staat gerichteten "Boykotthetze".
Dokument, 31 Seiten