Während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 kam es im Bezirk Karl-Marx-Stadt zu vergleichsweise wenig Streiks und Demonstrationen. Am 18. Juni meldete die MfS-Bezirksverwaltung in Karl-Marx-Stadt der zentralen Einsatzleitung in Berlin den Verlauf der Streiks in einzelnen Betrieben.
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Während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 kam es im Bezirk Karl-Marx-Stadt zu vergleichsweise wenig Streiks und Demonstrationen. Die Bezirksverwaltung des MfS meldete der zentralen Einsatzleitung in Berlin Vorkommnisse aus dem Bezirk vom 18. bis 19. Juni.
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Während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 kam es im Bezirk Karl-Marx-Stadt zu vergleichsweise wenig Streiks und Demonstrationen. "Feindtätigkeit" im Bezirk wurde per Fernschreiben an die Stasi-Zentrale in Berlin übermittelt.
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Am 17. Juni 1953 geriet Ernst Jennrich in Magdeburg eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz geringer Beweislast verurteilte ihn das Bezirksgericht wegen Mordes an einem Wachmann zum Tode.
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Befehl von Erich Mielke zu den Kriterien für die Verhaftung von Aufständischen des 17. Juni 1953. Demonstranten, die Plakate getragen oder politische Losungen skandiert hatten, waren ebenso umgehend festzunehmen wie die Streikleitungen, die sich nach Verhängung des Ausnahmezustandes gebildet hatten.
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In einem internen Schreiben übt die Organisation harsche Selbstkritik für ihr Versagen bei der Einschätzung des Volksaufstandes in der DDR. Das Papier war der Stasi im November 1953 in die Hände gefallen.
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