Die Anweisung 10/80 von Erich Mielke regelte die bauliche, technische und nachrichtentechnische Sicherheit der Dienstgebäude des MfS.
Dokument, 19 Seiten
Hätten sich die Spannungen im Ost-West-Konflikt dramatisch verschärft, hätte das MfS "feindliche Kräfte" vorbeugend interniert oder überwacht. Dies hätte gegnerische Spione, aber auch DDR-Oppositionelle betroffen. Diese sollten in Isolierungslagern konzentriert werden. Die erste Durchführungsbestimmung zur Direktive 1/67 führt diese "Vorbeugemaßnahmen" genauer aus.
Dokument, 26 Seiten
Auf Formblättern führte die Stasi die nach der Direktive 1/67 im Krisenfall zu verhaftetenden Personen. Bis 1989 wurden sie stets aktuell gehalten.
Dokument, 2 Seiten
Bis zum Untergang der DDR führte jede Kreisdienststelle der Staatssicherheit aktuelle Listen über Personen, die im Krisenfall verhaftet und isoliert werden sollten.
Dokument, 2 Seiten
Die Direktive 1/67 regelte die Aufgaben des MfS im Mobilmachungsfall. Besonders brisant ist dabei die geplante Inhaftierung von Oppositionellen in Isolierungslagern.
Dokument, 40 Seiten
Direkt neben dem Regierungskrankenhaus in Berlin-Buch befand sich eine geheim gehaltene Einrichtung des Zentralen medizinischen Dienstes (ZMD) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Hier betrieb die Geheimpolizei exklusiv für Stasi-Mitarbeiter ihr eigenes Krankenhaus.
Dokument, 22 Seiten