Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Über eine geheime "Übertrittsstelle" im Grenzzaun bei Lübeck konnte die Staatssicherheit unbemerkt Personen in den Westen und wieder zurück schleusen.
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Über die Grenzschleuse Lübeck-Schlutup konnten Personen unerkannt in den Westen gelangen. Damit sie sich dort besser orientieren konnten, fertigte die Stasi eine Fotodokumentation an.
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Zur besseren Orientierung fertigte die Stasi eine genaue Karte des Gebietes westlich der Grenzschleuse Lübeck-Schlutup an.
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Die Grenzschleuse "Wurzel" auf dem Großen Ehrenberg im Harz versteckte sich zwischen dichten Wäldern, tiefen Tälern, wilden Flussläufen und Stauseen. Sie wurde zu einem zentralen Schlupfloch für Agenten.
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Um besser gegen unliebsame Meinungsäußerungen vorgehen zu können, stellte die Staatssicherheit Überlegungen an, welche Handlungsmöglichkeiten ihr das Volkspolizeigesetz boten.
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Der Stasi-Lehrfilm "Revisor" zeigt die Überwachung, Verfolgung und Inhaftierung eines Mannes im Visier der Stasi. Er dokumentiert unter anderem eine "konspirative" Wohnungsdurchsuchung.
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