Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Um "Republikfluchten" besser verhindern zu können, dokumentierte das MfS geglückte und gescheiterte Fluchtversuche. Das vorliegende Dokument zeigt Ballons und andere selbstgebaute Fluggeräte, mit denen DDR-Bürger die Grenze nach Westen überwinden wollten.
Dokument, 93 Seiten
In der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 1979 flüchtete der Stasi-Offizier Werner Stiller mit geheimen Unterlagen in den Westen. Am Folgetag dokumentierte der Sektor Wissenschaft und Technik den Ablauf der Ereignisse seit der Entdeckung der Flucht.
Dokument, 7 Seiten
Die MfS-Bezirksverwaltung Suhl erarbeitete Anfang Februar 1980 einen Maßnahmeplan. In Zusammenarbeit mit anderen "staatlichen Organen" der DDR wollte man Störungen des Wasunger Karnevals durch unangepasste Jugendliche verhindern.
Dokument, 7 Seiten
Im Dienstobjekt "Walli" bei Wartin bildete die Stasi Sondereinheiten zur Terrorismusbekämpfung aus. Das Dokument gibt einen Überblick über die Inhalte des Unterrichts.
Dokument, 6 Seiten
Die Zusammenfassung von "Informationen", die das MfS im Zeitraum von 1984 bis 1985 zusammenstellte, bündelt die Erkenntnisse der Geheimpolizei zu den Fahndungsergebnissen und Sicherheitsvorkehrungen in der Bundesrepublik in Bezug auf die RAF.
Dokument, 9 Seiten
Fotos, die heimlich bei einer Hausdurchsuchung in der Ostberliner Wohnung von Wolf Biermann aufgenommen wurden.
22 Fotografien