Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Am 12. September 1980 beantragte die Stasi bei der Staatsanwaltschaft einen richterlichen Haftbefehl gegen Werner Teske wegen des dringenden Tatverdachts der "Spionagetätigkeit".
Dokument, 2 Seiten
Werner Teske wurde am 6. Mai 1981 wegen Spionage im besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall angeklagt.
Dokument, 12 Seiten
Am 11. September 1980 ordnete der Generalstaatsanwalt der DDR die Durchsuchung der Wohnungen von Werner Teske an. Gegenstände, die als Beweismittel dienen können, sollten beschlagnahmt werden.
Dokument, 1 Seite
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Dokument, 462 Seiten
Das MfS ermittelte ab Januar 1951 wegen Spionageverdachts gegen die Chefsekretärin des DDR-Ministerpräsidenten, Elli Barczatis, und ihren Geliebten, Karl Laurenz. Nach über vier Jahren Überwachung nahm die Stasi beide am 4. März 1955 fest. Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um die Einlieferungsanzeige von Barczatis, die kurz nach ihrer Festnahme entstand.
Dokument, 3 Seiten
Das MfS ermittelte ab Januar 1951 wegen Spionageverdachts gegen die Chefsekretärin des DDR-Ministerpräsidenten, Elli Barczatis, und ihren Geliebten, Karl Laurenz. Nach über vier Jahren Überwachung nahm die Stasi beide am 4. März 1955 fest. Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um die Einlieferungsanzeige von Laurenz, die kurz nach seiner Festnahme entstand.
Dokument, 3 Seiten