1983 erhielt Udo Lindenberg die Genehmigung für einen Auftritt in der DDR. Die Stasi verzeichnete bald Unzufriedenheit über die Art der Kartenverteilung für das Konzert.
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1984 sollten sowohl die Band BAP als auch Udo Lindenberg Tourneen in der DDR absolvieren. Kurzfristig sagten die staatlichen Stellen die Konzertreihen jedoch ab – aus politischen Gründen.
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Im Frühjahr 1968 gewannen Reformer in der Tschechoslowakei an Einfluss. Der Sozialismus sollte demokratischer werden. Die Bevölkerung nutzte die neuen Freiheiten sofort, wie hier bei einer Demonstration auf dem Wenzelsplatz.
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1985 verhängte die DDR ein zeitweises Einreiseverbot gegen den westdeutschen Musiker Udo Lindenberg. Die genauen Gründe dafür lassen sich nicht mehr rekonstruieren.
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Das Gerücht über ein Rolling-Stones-Konzert auf dem Axel-Springer-Hochhaus in West-Berlin verbreitete sich rasch unter DDR-Jugendlichen. Besonders an Schulen und Berufsschulen sammelte die Staatssicherheit Informationen zu kursierenden Flugblättern und Mundpropaganda.
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Stasi und Volkspolizei gingen gegen zwei Mädchen vor, die ein Protest-Flugblatt vervielfältigt und verbreitet hatten, das zu einem Treffen Jugendlicher am 7. Oktober 1969 aufrief.
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