Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der DDR verschlechterte sich Ende der 80er Jahre zusehends. Dies lag vor allem daran, dass viele evangelische Kirchen kritischen Friedens- und Bürgerrechtsaktivisten ein Dach boten und dass sich viele Kirchenvertreter in den nicht-staatlichen Bewegungen engagierten. Die Stasi überwachte und kontrollierte die kirchlichen Gruppen und darin engagierte Geistliche, die sie als "negative Kräfte" einschätzte.
Dokument, 3 Seiten
Die Stasi beobachtete 1965 die Beat-Szene und vor allem die neuen "Laienkapellen" mit Namen wie "The Butlers", "The Starlets" oder "The Shatters" sehr genau. In Anlehnung an die westlichen Idole spielten die Jugendlichen in der DDR eigene Stücke und Cover-Versionen westlicher Rock- und Beatmusik. Die Volkspolizei und Staatssicherheit verfolgten die neue Jugendkultur mit Misstrauen, sie protokollierten bei den Auftritten dieser Musikgruppen "Ausschreitungen" und "Rowdytum".
Dokument, 16 Seiten
Am Aussehen von Jugendlichen versuchte die Staatssicherheit die politische Einstellung und eine Zugehörigkeit zur jugendlichen Subkultur der 60er Jahre wie den "Beat-Gruppen" und "Gammlern" festzumachen. Die Stasi überwachte zudem beliebte Treffpunkte der "Beat-Anhänger", wie rund um den S-Bahnhof Schönhauser Allee.
Dokument, 5 Seiten
Am Aussehen von Jugendlichen versuchte die Staatssicherheit die politische Einstellung und eine Zugehörigkeit zur jugendlichen Subkultur der 60er Jahre etwa den "Beat-Gruppen" oder den "Gammlern" festzumachen. Das Tragen einer "Beatle-Frisur" konnte weitreichende Folgen haben.
Dokument, 2 Seiten
Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und Fundorte untersuchen ließ.
Dokument, 1 Seite
Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und Fundorte untersuchen ließ. Nachdem die Urheber gefunden waren, wurden diese vom Staatsanwalt des Bezirkes Leipzig wegen Aufforderung zur Zusammenrottung angeklagt.
Dokument, 7 Seiten