Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
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Die Arbeitsgruppe Umweltschutz (AGU) veröffentlichte in ihrem Informationsblatt "Streiflichter" Eingaben zu einzelnen Umweltproblemen. Unter anderem forderten Umweltgruppen von den staatlichen Stellen Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität der Pleiße.
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