Ein Postangestellter, der sich mit den Aufständischen des 17. Juni 1953 auf einer Baustelle in Groß Dölln solidarisiert und gegen die Regierung geäußert hatte, wurde wegen "Boykotthetze" angeklagt und durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Haft verurteilt.
Dokument, 3 Seiten
Während des Volksaufstandes in der DDR legte ein Brigadier bei einer Belegschaftsversammlung der Bau-Union Nord-Ost Torgelow seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Im August wurde er deshalb verhaftet und verurteilt.
Dokument, 12 Seiten
Ein Arbeiter, der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni an der Demonstration auf dem Leninplatz in Görlitz als Redner beteiligt hatte, wurde zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ihm vor seiner Entlassung eine Erklärung zur Schweigepflicht über seine Haftzeit ab.
Dokument, 1 Seite
Der Angestellte Wilhelm Grothaus trat während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 im Sachsenwerk in Dresden als Redner auf, forderte freie Wahlen und die Freilassung aller politischen Gefangenen. Das Bezirksgericht Dresden verhängte später gegen ihn eine fünfzehnjährige Zuchthausstrafe.
Dokument, 9 Seiten
Im November 1989 geriet das Ministerium für Staatssicherheit wegen der politischen Ereignisse immer mehr unter Druck. Das Protokoll einer Sitzung der Parteikontrollkommission (PKK) der SED-Leitung im MfS zeigt Frust und Ratlosigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedenen Diensteinheiten der Staatssicherheit.
Dokument, 7 Seiten
Auch in Leipzig kam es während der Ereignisse vom 17. Juni 1953 zu Versuchen, politische Gefangene zu befreien. Aufständische belagerten an mehreren Punkten das Gelände des Untersuchungsgefängnisses an der Beethovenstraße und versuchten, es zu erstürmen.
Dokument, 1 Seite