Das Video zeigt die von einem fahnenflüchtig gewordenen Unteroffizier der NVA in der Bundesrepublik erworbenen "geheimdienstlichen Nah- und Unterwasserkampffähigkeiten". Die Aufnahmen dienten der Beweisführung im Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten.
Video, 53 Minuten, 38 Sekunden
Die mit Abstand größte Gruppe ausländischer "Vertragsarbeiter" in der DDR kam aus Vietnam. Die Stasi überwachte die Arbeitskräfte aus dem sozialistischen Ausland und verfolgte deren Nebengeschäfte, wie dem Schmuggel und Handel von Konsumgütern.
Dokument, 2 Seiten
Ende der 1980er Jahre nahm die Zahl der versuchten Republikfluchten in der DDR immer weiter zu. Zu den dringlichsten Aufgaben der staatlichen Institutionen gehörte es, fluchtbereite und ausreisewillige Menschen daran zu hindern, das Land zu verlassen. Im Video wird ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter vernommen, dem vorgeworfen wird, "Republikflucht" begehen zu wollen.
Video, 33 Minuten, 39 Sekunden
Bericht des Leiters der Abteilung VII der Bezirksverwaltung Potsdam an Erich Mielke über die Lage an der Grenze zu West-Berlin im Juli 1961. Darin schilderte er wenige Tage vor dem Mauerbau die Befürchtungen der Bürger, das "Schlupfloch" West-Berlin könne versperrt werden.
Dokument, 16 Seiten
Die Stasi beobachtete 1965 die Beat-Szene und vor allem die neuen "Laienkapellen" mit Namen wie "The Butlers", "The Starlets" oder "The Shatters" sehr genau. In Anlehnung an die westlichen Idole spielten die Jugendlichen in der DDR eigene Stücke und Cover-Versionen westlicher Rock- und Beatmusik. Die Volkspolizei und Staatssicherheit verfolgten die neue Jugendkultur mit Misstrauen, sie protokollierten bei den Auftritten dieser Musikgruppen "Ausschreitungen" und "Rowdytum".
Dokument, 16 Seiten
Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration gegen das Verbot auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und Fundorte untersuchen ließ. Im Vernehmungsprotokoll gab einer der angeklagten Schüler an, keine politischen Absichten über den Protest gegen das Beat-Verbot hinaus verfolgt zu haben.
Dokument, 8 Seiten