Das Urteil gegen vier der am Überfall auf das Punkkonzert in der Zionskirche beteiligten Skinheads sorgte wegen des geringen Strafmaßes in der Öffentlichkeit für Kritik. Der Sekretär des SED-Zentralkomitees für Sicherheitsfragen, Jugend, Sport, Staats- und Rechtsfragen, Egon Krenz, griff persönlich in das Strafverfahren ein und vereinbarte mit dem Generalstaatsanwalt höhere Strafen für die Täter. Generalsekretär Erich Honecker stimmte diesem Vorschlag zu.
Dokument, 6 Seiten
Nach dem Neonazi-Überfall in der Ost-Berliner Zionskirche im Herbst 1987 ließ sich die Existenz von Rechtsextremismus in der DDR nicht mehr verschweigen. Im Februar 1988 erhielten alle Bezirksverwaltungen sowie diverse Hauptabteilungen des Ministeriums für Staatssicherheit eine Einschätzung der Hauptabteilung XX zu Jugendlichen mit "neofaschistischer Gesinnung".
Dokument, 12 Seiten
Die Staatssicherheit begann sich nach dem Neonazi-Überfall auf die Zionskirche 1987 intensiver mit der rechtsextremen Bewegung in der DDR zu beschäftigen. Die Hauptabteilung XX analysierte die bisherige Arbeit der Geheimpolizei auf dem Gebiet der Skinheads und schlug weitere Maßnahmen für deren Bekämpfung vor.
Dokument, 13 Seiten
Der Operative Vorgang "Konzert" zur Aufklärung des Neonazi-Überfalls auf die Ost-Berliner Zionskirche blieb für die Stasi auch nach dem ersten Prozess im Dezember 1987 relevant. Die Bekämpfung rechtsextremer Skinhead-Gruppen in der DDR stand nun nicht mehr aus strafrechtlichen, sondern politisch übergeordneten Gründen im Fokus.
Dokument, 3 Seiten
Das Zentralkomitee der SED griff im Dezember 1987 in das Strafverfahren gegen vier Skinheads ein, die ein Punkkonzert überfallen hatten. In einem Schreiben erläutert der Generalstaatsanwalt, wie die bewusst unpolitische Konzeption der ersten Gerichtsverhandlung zu dem zunächst geringen Strafmaß führte.
Dokument, 3 Seiten
Nachdem im Herbst 1987 rechtsextreme Skins ein Punkkonzert der Zionskirche überfallen hatten, versuchte die Stasi, die Neonazi-Szene der DDR unter Kontrolle zu halten. Die Bezirksverwaltung Berlin berichtete im Januar 1988, wie sich die Maßnahmen gegen Skinheads bisher auf die lokale Szene auswirkten.
Dokument, 3 Seiten