Ein Arbeiter, der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni an der Demonstration auf dem Leninplatz in Görlitz als Redner beteiligt hatte, wurde zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ihm vor seiner Entlassung eine Erklärung zur Schweigepflicht über seine Haftzeit ab.
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Der Angestellte Wilhelm Grothaus trat während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 im Sachsenwerk in Dresden als Redner auf, forderte freie Wahlen und die Freilassung aller politischen Gefangenen. Das Bezirksgericht Dresden verhängte später gegen ihn eine fünfzehnjährige Zuchthausstrafe.
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Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 nahm vielerorts revolutionäre Züge an, bevor er mit Hilfe von russischen Panzern unterdrückt wurde. Der von den sowjetischen "Freunden" verhängte Ausnahmezustand beeinflusste auch die Arbeit der Staatssicherheit in den Bezirken.
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Befehl zur Verhängung des Ausnahmezustands in Karl-Marx-Stadt zur Unterdrückung des Volksaufstands vom 17. Juni 1953.
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Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 nahm vielerorts revolutionäre Züge an, bevor er mit Hilfe von russischen Panzern unterdrückt wurde. Am 25. Juni informierte die Bezirksverwaltung der Staatssicherheit in Karl-Marx-Stadt die Kreisdienststellen darüber, dass der zuvor von der sowjetischen Militäradministration verhängte Ausnahmezustand aufgehoben wurde.
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Während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 kam es im Bezirk Karl-Marx-Stadt zu vergleichsweise wenig Streiks und Demonstrationen. Die SED-Bezirksleitung hatte sich auf eventuelle Unruhen vorbereitet und konnte viele Protestaktionen bereits im Ansatz vereiteln. Am 18. Juni informierte die MfS-Bezirksverwaltung in Karl-Marx-Stadt die Stasi-Zentrale zu den abgewendeten Streiks.
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