Der Musiker Franz Bartzsch war 1980 nach einem Auftritt in West-Berlin nicht in die DDR zurückgekehrt. Obwohl er deshalb mit einem Einreiseverbot für die DDR belegt war, konnte er 1987 als künstlerischer Leiter drei Roland-Kaiser-Konzerte in Ost-Berlin betreuen. Erich Honecker und Erich Mielke persönlich hatten Franz Bartzschs Aufenthalt in Ost-Berlin genehmigt, um zu viel Aufmerksamkeit um dessen Fluchtgeschichte zu vermeiden.
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