Das Urteil gegen vier der am Überfall auf das Punkkonzert in der Zionskirche beteiligten Skinheads sorgte wegen des geringen Strafmaßes in der Öffentlichkeit für Kritik. Der Sekretär des SED-Zentralkomitees für Sicherheitsfragen, Jugend, Sport, Staats- und Rechtsfragen, Egon Krenz, griff persönlich in das Strafverfahren ein und vereinbarte mit dem Generalstaatsanwalt höhere Strafen für die Täter. Generalsekretär Erich Honecker stimmte diesem Vorschlag zu.
Dokument, 6 Seiten
Die Staatssicherheit begann sich nach dem Neonazi-Überfall auf die Zionskirche 1987 intensiver mit der rechtsextremen Bewegung in der DDR zu beschäftigen. Die Hauptabteilung XX analysierte die bisherige Arbeit der Geheimpolizei auf dem Gebiet der Skinheads und schlug weitere Maßnahmen für deren Bekämpfung vor.
Dokument, 13 Seiten
Urteil gegen zwei Jugendliche, die im Herbst 1965 mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration in Leipzig gegen das zuvor erlassene "Beatverbot" aufgerufen hatten. Der Bezirk Leipzig hatte 44 von 49 Beatgruppen die Spielerlaubnis aberkannt.
Dokument, 10 Seiten
Im August 1985 löste der westdeutsche Nachrichtendienstbeamte Hansjoachim Tiedge mit seinem Übertritt in die DDR einen der größten Geheimdienstskandale in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Vor und unmittelbar nach Tiedges Flucht flogen mehrere DDR-Spioninnen und -Spione auf, die daraufhin aus der Bundesrepublik abgezogen wurden.
Dokument, 8 Seiten
Am 23. September 1955 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit zum Tode. Auf das Urteil folgten die Gnadengesuche der Verurteilten und ihrer Verwandten. Der Präsident der DDR, Wilhelm Pieck, lehnte ein Gnadenverfahren jedoch ab.
Dokument, 1 Seite
Weil SED-Mitglied Rudolf Bahro in seinem Buch "Die Alternative" die diktatorischen Strukturen im Staatssozialismus anprangerte, wollten Partei und Geheimpolizei im Prozess ein Exempel an ihm statuieren. Sein Rechtsanwalt Gregor Gysi distanzierte sich im Plädoyer von seinem Mandanten.
Dokument, 14 Seiten