Auf einer Einwohnerversammlung in Hellingen am 17. Juni 1953 kam es zu Tumulten und Zwischenrufen. Die Staatssicherheit verhaftete daraufhin vier Bürger, die später wegen Störung der Versammlung und "Boykotthetze" verurteilt wurden. Aus Furcht vor weiteren Unmutsäußerungen der Hellinger Bürgerinnen und Bürger wurde die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
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Robert Dahlem wurde am 19. Juni 1953 als "Rädelsführer" des Volksaufstandes verhaftet. In den Verhören blieb er standhaft und verwahrte sich gegen den Vorwurf faschistischer Tätigkeit.
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Sowjetische Soldaten verhafteten den Schweißer Robert Dahlem als "Rädelsführer" des Volksaufstandes des 17. Juni 1953. Überraschenderweise wurde sein Haftbefehl wieder aufgehoben.
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Robert Dahlem wurde als "Rädelsführer" des Volksaufstandes verhaftet. Knapp einen Monat später beantragte die Staatssicherheit überraschend die Aufhebung des Haftbefehls.
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Als die Ordnung nach dem Volksaufstand wiederhergestellt war, ließ die Stasi einen Streikführer aus Niemegk verhaften. Er wurde zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.
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Während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 versuchten Demonstranten in Jena die am Nachmittag einrollenden sowjetischen Panzer aufzuhalten, indem sie Straßenbahnwagen aus den Schienen hoben und die Panzer damit blockierten.
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