Ab dem 4. November 1989 konnten DDR-Bürgerinnen und Bürger formlos über die Grenze zur Tschechoslowakei in die Bundesrepublik ausreisen. Tausende Menschen nutzten daraufhin die neue Ausreiseregelung über den Umweg durch das Nachbarland. Die tschechoslowakischen Genossen waren mit dieser Lösung jedoch höchst unzufrieden, wie aus Prag berichtet wurde.
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Am 9. November 1989 fiel die Berliner Mauer. Möglich wurde dies aufgrund einer neuen, vom Ministerrat abgesegneten, Reiseregelung, die von Politbüromitglied Günter Schabowski jedoch irrtümlich als sofort gültig verkündet wurde.
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Die Richtlinie 1/76 regelte die Arbeit mit Operativen Vorgängen (OV). In diesem Zuge konnten auch Maßnahmen der "Zersetzung" angewendet werden, die politische Gegner des SED-Regimes verunsichern sollten
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Als US-Präsident John F. Kennedy im Juni 1963 West-Berlin besuchte, ergriff die Staatssicherheit diverse Sicherungsmaßnahmen. Besonderes Augenmerk lag auf der Sicherung der Staatsgrenze.
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Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Bericht über die Festnahme des geflohenen DDR-Grenzsoldaten Manfred Smolka bei dem Versuch, seine Familie in die Bundesrepublik nachzuholen.
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