Die Maßnahmen der Stasi zur Überwachung von Elli Barczatis und Karl Laurenz reichten von Observierungen über Postkontrollen bis hin zu Telefonüberwachungen. Ein Beobachtungsbericht vom 16. Juni 1952 zeigt, wie akribisch die Stasi Barczatis überwachte.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. Am Ende des Prozesses wandte sich Laurenz in seinem Schlusswort noch einmal an das Gericht.
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Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Ihr Geliebter, Karl Laurenz, spionierte für die Organisation Gehlen. Er nutzte Barczatis als Quelle im Büro Grotewohls, ohne sie in seine geheimdienstliche Tätigkeit einzuweihen. Die Stasi überwachte das Paar über vier Jahre, bis sie Barczatis und Laurenz festnahm. Ein Geheimprozess vor dem Obersten Gericht der DDR endete mit dem Todesurteil für beide.
Das Oberste Gericht der DDR verurteilte Elli Barczatis und Karl Laurenz am 23. September 1955 wegen Spionage für die Organisation Gehlen zum Tode. Zwei Monate später wurden sie in Dresden hingerichtet. Das Vollstreckungsprotokoll vom 23. November 1955 schildert nüchtern die letzten Stunden von Laurenz.
Dokument, 1 Seite
Am 23. September 1955 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit zum Tode. Auf das Urteil folgten die Gnadengesuche der Angehörigen von Barczatis und Laurenz.
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Nach ihrer Festnahme im März 1955 kamen Elli Barczatis und ihr Geliebter, Karl Laurenz, in die zentrale Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen. Es folgten wochenlange Verhöre, die meist nachts stattfanden. Ein Vermerk in den Vernehmungsprotokollen von Laurenz dokumentiert seinen Widerstand gegen die stundenlangen Nachtverhöre.
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