Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Am Tag der Beat-Demonstration nahm die Volkspolizei hunderte Jugendliche fest, die der Aufforderung gefolgt waren und auf dem Leuschner-Platz protestiert hatten.
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Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und Fundorte untersuchen ließ. Nachdem die Urheber gefunden waren, wurden diese vom Staatsanwalt des Bezirkes Leipzig wegen Aufforderung zur Zusammenrottung angeklagt.
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Als im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Nachdem die beiden enttarnt wurden, wurden sie in Untersuchungshaft genommen.
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Als im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Nach ihrer Enttarnung wurden sie in Untersuchungshaft genommen.
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Neue Musikrichtungen waren zu allen Zeiten ein Synonym für Jugend, Protest und Emanzipation. Für das SED-Regime bedeutete die Musikszene eine Bedrohung. Sie stellte den Kontrollanspruch der Partei und ihrer Jugendorganisation in Frage. Schon seit Mitte der fünfziger Jahre setzte sich die Stasi mit nicht angepassten Jugendlichen auseinander. In den 60er-Jahren registrierte die Staatsführung der DDR - insbesondere in den Großstädten - die Bildung einer sogenannten "Beatszene".
Am 12. September 1980 beantragte die Stasi bei der Staatsanwaltschaft einen richterlichen Haftbefehl gegen Werner Teske wegen des dringenden Tatverdachts der "Spionagetätigkeit".
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