Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Ein Arbeiter, der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni an der Demonstration auf dem Leninplatz in Görlitz als Redner beteiligt hatte, wurde zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ihm vor seiner Entlassung eine Erklärung zur Schweigepflicht über seine Haftzeit ab.
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Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen "Auskunftsbericht" über Inge Viett, die zunächst der linksterroristischen "Bewegung 2. Juni" und später der RAF angehörte.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In seiner Vernehmung erzählte Laurenz von seinen Treffen mit Gehlen-Agenten und seiner Anwerbung durch den westdeutschen Geheimdienst.
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In seinem Vortrag vor Mitarbeitern der MfS-Bezirksverwaltung (BV) Rostock spricht Günter Guillaume über seine Tätigkeit als HVA-Spion und seine Haftzeit in der Bundesrepublik.
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Jürgen Fuchs veröffentlichte sieben Wochen nach seiner Abschiebung nach West-Berlin 1977 in DER SPIEGEL Aufzeichnungen über seine Erfahrungen in der Stasi-Haft. Das brachte das MfS in Erklärungsnot. In einer internen Stellungnahme bestritt die Geheimpolizei die von Fuchs geschilderten Zustände, bestätigte aber den Einsatz von Abhörtechnik und eines Zellenspitzels.
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