Im Juni 1981 wurde Werner Teske wegen Spionage und vorbereiteter Fahnenflucht zum Tode verurteilt. Das MfS schlug in einer Stellungnahme vor, von einer Begnadigung abzusehen.
Dokument, 2 Seiten
Die Bezirksverwaltung der Stasi in Berlin ermittelte zusammen mit der Volkspolizei im Fall des Neonazi-Angriffs auf ein Punkkonzert in der Zionskirche.
Dokument, 4 Seiten
Das Zentralkomitee der SED griff im Dezember 1987 in das Strafverfahren gegen vier Skinheads ein, die ein Punkkonzert überfallen hatten. In einem Schreiben erläutert der Generalstaatsanwalt, wie die bewusst unpolitische Konzeption der ersten Gerichtsverhandlung zu dem zunächst geringen Strafmaß führte.
Dokument, 3 Seiten
Urteil gegen zwei Jugendliche, die im Herbst 1965 mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration in Leipzig gegen das zuvor erlassene "Beatverbot" aufgerufen hatten. Der Bezirk Leipzig hatte 44 von 49 Beatgruppen die Spielerlaubnis aberkannt.
Dokument, 10 Seiten
Im Herbst 1987 attackierten mehrere Dutzend Neonazis die Gäste eines Punkkonzerts in der Ost-Berliner Zionskirche. Staatssicherheit und Volkspolizei waren vor Ort, griffen aber während des Überfalls nicht ein. Dieser Vorfall machte die gewaltbereite Neonazi-Szene der DDR erstmals öffentlich und bewegte die Stasi dazu, sich mit den rechtsextremen Skinheads auseinanderzusetzen. Anders als den Punks, hatte die Geheimpolizei ihnen bis dahin kaum Aufmerksamkeit gewidmet.
Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Ihr Geliebter, Karl Laurenz, spionierte für die Organisation Gehlen. Er nutzte Barczatis als Quelle im Büro Grotewohls, ohne sie in seine geheimdienstliche Tätigkeit einzuweihen. Die Stasi überwachte das Paar über vier Jahre, bis sie Barczatis und Laurenz festnahm. Ein Geheimprozess vor dem Obersten Gericht der DDR endete mit dem Todesurteil für beide.